von Josef Prackwieser (Gastautor)
»Eine Kopie ist kein Betrug, ein Faksimile keine Fälschung, ein Abguss kein Verbrechen und eine Rekonstruktion keine Lüge.« Mit dieser Provokation eröffnete der Architekturhistoriker Winfried Nerdinger 2010 die Münchner Ausstellung Geschichte der Rekonstruktion – Konstruktion der Geschichte. Beispiele, auf die sich Nerdinger beziehen konnte, gab es genug. Der eingestürzte Campanile von San Marco wurde in Venedig com’era, dov’era wiedererrichtet. Auch der Bergfried von Schloss Tirol, heute scheinbar selbstverständlicher Bestandteil der mittelalterlichen Burg, ist in seiner oberen Hälfte ein Ergebnis des frühen 20. Jahrhunderts. Vom mittelalterlichen Turm waren nur drei Geschosse erhalten; wie er ursprünglich aussah, ist weder bildlich noch schriftlich überliefert.
Nerdingers Ausstellung richtete sich gegen die bequeme Gleichung, wonach das Original gut und die Rekonstruktion falsch sei. Ihre eigentliche Pointe war aber eine andere: Wer rekonstruiert, holt die Vergangenheit nicht einfach zurück, er wählt vielmehr aus ihr einen Zustand aus, um ihn in der Gegenwart wieder sichtbar zu machen. In diesem Sinn ist jede Wiederherstellung auch eine Konstruktion von Geschichte.
Seit dem Einsturz des Mitteltrakts des Bozner Gerichtsgebäudes am 16. Juli ist diese Frage in Südtirol unerwartet konkret geworden. Der Landtagsabgeordnete Jürgen Wirth Anderlan begrüßte zunächst den Fall eines »faschistischen Tempels«, die Süd-Tiroler Freiheit verlangte Abriss und Neubau. Landesrat Marco Galateo (Fratelli d’Italia) forderte ebenso wie sein Parteikollege Alessandro Urzì dagegen umgehend die vollständige Wiederherstellung des Gebäudes, und zwar so, wie es zuvor gewesen sei.
Ein Teil der Reaktionen folgte auffällig vertrauten ethnisch-politischen Mustern, die keineswegs verschwunden sind und bloß auf anlassbezogene Reaktivierung lauern: hier das faschistische Bauwerk als Symbol italienischer Fremdherrschaft und Diktatur, dort seine Erhaltung beinahe als Verteidigung italienischer Geschichte und Präsenz.
Es wäre indes ein Fehler, die bauliche Zukunft des Gerichts in diesem Gegensatz zu entscheiden. Landeskonservatorin Karin Dalla Torre hat eine dritte Möglichkeit skizziert: Die für das Ensemble prägende Säulenreihe und die erhaltenen Flanken sollen, sofern technisch möglich, bewahrt werden. Eine minutiöse Rekonstruktion des eingestürzten Teils hält sie nicht für zeitgemäße Denkmalpflege; an seine Stelle solle hochwertige zeitgenössische Architektur treten. Das Land lässt inzwischen mehrere Varianten in einer Machbarkeitsstudie prüfen.
Die eigentliche Debatte beginnt mit dem Blick auf vergleichbare Fälle. Deutschland führt sie über die baulichen Hinterlassenschaften des Nationalsozialismus seit Jahrzehnten. Am Nürnberger Reichsparteitagsgelände werden Zeppelintribüne und Zeppelinfeld gesichert, aber nicht in ihre einstige monumentale Geschlossenheit zurückversetzt. Einen vergangenen Zustand wiederherzustellen, heißt schließlich auch, ihm erneut räumliche Präsenz zu verleihen.
Hans Döllgasts berühmte Alte Pinakothek in München verweist auf eine andere Möglichkeit: Er schloss die große Kriegszerstörung des Gebäudes, ließ dafür aber andersfarbiges, unverputztes Ziegelmauerwerk verwenden, sodass die sichtbare »Verwundung« erkennbar bleibt, ganz im Sinne der Charta von Venedig von 1964, die Ergänzungen vom historischen Bestand unterscheidbar halten will.
Für Bozen ist das ein verführerisches Vorbild, aber keine Blaupause. Der Einsturz des Gerichts war keine Kriegszerstörung; aus dem Bauunfall nachträglich ein antifaschistisches Mahnmal zu machen, würde ihm eine Bedeutung zuschreiben, die das Ereignis nicht hatte. Das heißt jedoch nicht, dass der Einsturz unsichtbar werden muss. Dalla Torre etwa versteht auch ihn als Teil der Geschichte des Gebäudes, der in dessen künftiger Gestalt nicht ausgelöscht werden sollte.
Entscheidend ist letztlich, was wir wiederherstellen, wenn wir das Gerichtsgebäude rekonstruieren, und ob eine sichtbare »Wunde« bleibt. Der Gerichtsplatz war Teil der faschistischen Planung für das »Neue Bozen«. Die konkave Front des Gerichtsgebäudes antwortete bewusst auf die konvexe Casa Littoria gegenüber, geplant als Sitz der faschistischen Partei.
Gemeinsam mit der Christkönigskirche entstand ein Ensemble, in dem staatliche, rechtliche und ideologische Autorität räumlich inszeniert wurden. Auch die niemals historisierte monumentale lateinische Inschrift des Gerichts mit ihrer imperial-faschistischen Botschaft gehört zu dieser irritierenden politischen Semantik.
Eine originalgetreue Rekonstruktion wäre deshalb mehr als die »Reparatur« von Mauerwerk, sie würde die formale Geschlossenheit dieser durchaus problematischen Inszenierung wiederherstellen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass jeder, der dafür eintritt, faschistische Architektur verherrlicht. Bauten verändern ihre Bedeutung, was gerade der Bau des Justizpalastes zeigt: 1939 begonnen, wurde er erst 1956 fertiggestellt und diente seither über Jahrzehnte der Rechtsprechung einer demokratischen Republik. Der Bau trägt das totalitäre Erbe seiner Entstehung ebenso in sich wie seine demokratische Nachgeschichte.
Die Rede vom »Original« ist deshalb durch und durch problematisch. Welches wäre das? Der faschistische Entwurf von 1939 in den Bauplänen? Das 1956 vollendete Gebäude? Oder der vielfach veränderte Zustand vom 15. Juli 2026? Wer rekonstruiert, muss eine dieser Zeitschichten privilegieren. Hierin liegt der politische Gehalt einer scheinbar rein denkmalpflegerischen Entscheidung.
Bozen besitzt Erfahrung darin, solche Entscheidungen nicht als Entweder-oder zu behandeln. Beim Siegesdenkmal wurde die faschistische Architektur nicht beseitigt, das 2014 eröffnete Dokumentationszentrum machte vielmehr das Monument selbst zum Gegenstand der historischen Kritik. Beim Piffrader-Relief blieb Mussolinis Bildprogramm ebenfalls erhalten; Hannah Arendts Satz »Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen« legte eine zweite, demokratische Bedeutungsschicht darüber.
Wie wenig damit ein Konflikt ein für alle Mal erledigt ist, zeigte die jüngste Debatte um die Sanierung des Siegesdenkmals. Als das Kulturministerium deren Vorbereitung ankündigte, wurden erneut Abriss, Verzicht auf die Restaurierung oder die Entfernung faschistischer Symbole verlangt.
Der Historiker Hannes Obermair hielt gerade Letzteres für falsch: Entfernte man Liktorenbündel und Beile, verschwänden jene Zeichen, an denen der totalitäre Charakter des Bauwerks überhaupt ablesbar ist.
Die Denkmalpflege steht hier vor einem Paradox: Ausgerechnet das politisch Abzulehnende kann als historisches Zeugnis erhaltenswert sein. Konservierung ist nicht automatisch Zustimmung, und das Verschwindenlassen eines Symbols ist noch keine Aufarbeitung.
Vor diesem Hintergrund überzeugt der Vorschlag eines internationalen Architekturwettbewerbs, wie ihn sowohl Karin Dalla Torre als auch Hannes Obermair, der an der Historisierung des Siegesdenkmals und des Piffrader-Reliefs beteiligt war, für das Gericht ins Spiel gebracht haben. Die entstandene Zäsur sollte nicht einfach verschwinden; zugleich wäre über Funktion und Gestalt des gesamten Ortes neu nachzudenken. Denkmalpflege wird damit auch zu einer demokratischen Frage: Jede bauliche Intervention entscheidet, welche historischen Schichten sichtbar bleiben, welche hinzukommen und wer über ihre Bedeutung mitentscheidet.
Ein Wettbewerb könnte unterschiedliche architektonische Antworten sichtbar und vergleichbar machen. Denkmalpflege, Architektur, Zeitgeschichte und Justiz sollten darin ebenso vertreten sein wie eine Öffentlichkeit, der die Entwürfe präsentiert und zur Diskussion gestellt werden. Denn ein Wettbewerb allein garantiert noch keine demokratische Lösung. Sein Potenzial liegt darin, unterschiedliche Vorschläge öffentlich verhandelbar zu machen. Einigkeit braucht es dabei über das Verfahren, nicht über die Bedeutung des Ortes.
So ließe sich die Entscheidung über die Zukunft des Gerichtsplatzes aus dem alten Reflex von Wiederaufbau oder Abriss lösen. Ein demokratischer Umgang mit einem solchen Erbe kann unterschiedliche Deutungen aushalten und sichtbar lassen, solange keine Seite beansprucht, allein über seine Bedeutung verfügen zu können.
Dass ein Architekturwettbewerb eine solche Neuinterpretation ermöglichen kann, zeigt wenige Hundert Meter entfernt die Eurac. Das Gebäude an der Drususbrücke war für die faschistische Jugendorganisation errichtet worden und nach dem Krieg zunehmend verfallen. Ein internationaler Wettbewerb führte dazu, dass Klaus Kada die historischen Fassaden erhielt, ihnen aber neue Baukörper aus Glas, Beton und Stahl gegenüberstellte. Die neuen Teile imitieren das Alte nicht; sie treten mit ihm in Beziehung. Heute beherbergt der ehemalige Erziehungsbau einer Diktatur ein internationales Forschungszentrum, das sich unter anderem mit Minderheitenrechten und demokratischem Zusammenleben beschäftigt.
Für den Gerichtsplatz liefert das kein direktes Rezept. Südtirol besitzt zahlreiche Bauten des Ventennio, die in den kommenden Jahren saniert werden müssen. Bislang hat der »Bozner Weg« vor allem bei Monumenten funktioniert, die erhalten, historisch eingeordnet und kommentiert wurden. Bei der ehemaligen GIL kam das Weiterbauen hinzu. Der Gerichtsplatz könnte nun zum ersten großen Test dafür werden, wie mit einem bedeutenden faschistisch-rationalistischen Gebäude umzugehen ist, wenn tatsächlich historische Substanz verloren gegangen ist.
Nerdingers Satz bleibt deshalb richtig: Eine Rekonstruktion ist keine Lüge. Aber auch ein originalgetreuer Wiederaufbau ist keine neutrale Handlung, sondern schreibt eine bestimmte Vergangenheit in die Zukunft fort. Am Gerichtsplatz geht es folglich nicht darum, ob sich der Faschismus durch Architektur beseitigen oder konservieren lässt — beides überschätzt, was Bauen leisten kann —, sondern darum, ob die demokratische Gegenwart fähig ist, an einem belasteten Gebäude ihre eigene Haltung sichtbar zu machen.


