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  • Der hartnäckige ›Fehler‹ vom historischen Wohnsitz.

    Mindestens viermal haben ranghohe SVP-Vertreter die Lüge verbreitet versehentlich behauptet, dass die Autonomiereform mit der Einführung des »historischen Wohnsitzes« zur Wiedererlangung des Wahlrechts einen Vorteil für Rückwandernde aus dem Ausland mit sich bringe.

    SVP-Obmann Dieter Steger erklärte am 14. April 2025, die Änderung stelle sicher, dass aus dem Ausland nach Südtirol Zurückkehrende »vom ersten Tag an politisch mitgestalten können«. Er bezeichnete dies als »ein echtes Heimatrecht – gerade für die junge Generation«.

    Die Junge Generation in der SVP wollte sich sogar »intensiv mit dieser Reform beschäftigt« haben und war dabei zum Schluss gekommen, dass der historische Wohnsitz »ganz wichtig« sei, und zwar »vor allem für uns junge Leute […], die ein paar Jahre im Ausland leben und danach wieder zurückkommen und wählen können«.

    Bei im Fokus vom 15. April 2025 legte der Landeshauptmann — einen Tag, nachdem die beiden bereits genannten Aussagen gefallen waren — bei Rai Südtirol nach. Der Halbierung der Ansässigkeitsklausel stehe der »historische Wohnsitz« gegenüber, der »unseren Südtirolerinnen und Südtirolern, die ins Ausland gehen« diene: Nach ihrer Rückkehr dürften sie »gleich wählen«.

    Dass das alles Humbug ist, der wohl verbreitet wurde, um die Autonomiereform schönzureden, hatten wir bereits thematisiert.

    Dank einer einschlägigen Landtagsanfrage der Grünen (Nr. 1996/26) vom September dieses Jahres haben wir es nun aber auch ganz offiziell. Offenbar hatte LH Arno Kompatscher (SVP) seine Falschbehauptung noch am heurigen 7. September beim Runden Tisch von Rai Südtirol wiederholt, was die ökosozialen Landtagsabgeordneten veranlasste, formell nachzuhaken.

    In seiner Antwort räumt LH Arno Kompatscher (SVP) ein, dass »[d]ie Änderungen am historischen Wohnsitz […] nicht die im Ausland ansässigen Wahlberechtigten« betreffen, für die alles wohlgemerkt schon seit 1973 geregelt sei. Und weiter:

    An diesem Abend beim “Runden Tisch” ist dem Unterfertigten ein Fehler unterlaufen.

    – Arno Kompatscher

    Es ist ein auffallend hartnäckiger »Fehler«, der den SVPlern da »unterlaufen« ist. Mindestens viermal, über einen erstaunlich langen Zeitraum, bei mehreren Gelegenheiten und durch verschiedene ranghohe Vertreter der Partei.

    Wäre es nun eigentlich schlimmer, dass uns diese Herren bewusst belogen haben oder dass sie jahrelang über eine Reform verhandelt und dabei am offenen Herzen der Autonomie herumgedoktert haben, ohne eigentlich zu wissen, worum es geht?

    Cëla enghe: 01



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  • Einspruch gegen ethnisches Gerrymandering.

    Gegen das neue italienische Wahlgesetz, das von der rechten Regierungskoalition vorangetrieben und Anfang Oktober im römischen Parlament verabschiedet wurde, formiert sich juristischer Widerstand: 32 Bürgerinnen aus Südtirol und dem Trentino haben beim ordentlichen Gericht in Trient Einspruch gegen das am 24. Oktober in Kraft getretene Gesetz erhoben. Sie beantragen, insgesamt 13 Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Wahlordnung dem italienischen Verfassungsgericht vorzulegen.

    Während zahlreiche Einwände grundsätzliche Fragen der Wahlgleichheit, der politischen Repräsentation und des Verhältnisses zwischen Stimmen und Mandaten betreffen, gibt es auch Punkte, die speziell Südtirol und den Schutz der Sprachminderheiten berühren.

    So soll das von Alessandro Urzì (FdI) initiierte und auch mit Unterstützung der SVP umgesetzte ethnisch-politische Gerrymandering einer Überprüfung unterzogen werden. Die Grenzen sämtlicher Südtiroler Wahlkreise wurden dabei bekanntlich so verändert, dass der nunmehrige Wahlkreis Bozen-Leifers nur noch diese beiden Städte mit großer italienischer Bevölkerungsmehrheit umfasst. Fast alle Gemeinden südlich der Landeshauptstadt wurden hingegen dem Wahlkreis Meran zugeschlagen.

    Die Wahlkreisgrenzen wurden bewusst so gezogen, dass sie die Repräsentation der Sprachgruppen beziehungsweise die Chancen bestimmter Parteien beeinflussen.

    Die Auswirkungen auf das Gewicht der Stimmen sind erheblich: Nach Angaben der Rekursstellerinnen ist fortan eine Stimme im »italienischen« Wahlkreis Bozen-Leifers rund 1,7 Mal so viel wert wie im »deutschen« Wahlkreis Meran. Sie wollen wissen, ob eine derartige Wahlkreisoptimierung mit dem Grundsatz der freien und gleichen Wahl vereinbar ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sie mit der Paketmaßnahme 111 in Einklang steht.

    Auch die offen beabsichtigte Schwächung der Sprachminderheiten wird beanstandet. Der Anteil der deutschen und der ladinischen Sprachgruppe sinkt nämlich sowohl im Wahlkreis Bozen-Leifers (drastisch) als auch im Wahlkreis Meran (leicht).

    Ein weiterer Einwand, der Südtirol betrifft, richtet sich gegen die Wahlhürde von 20 Prozent auf regionaler Ebene für Listen sprachlicher Minderheiten. Auf Landesebene entspricht dies de facto einer Sperrklausel von rund 40 Prozent. Die Rekursstellenden argumentieren, dass diese Schwelle den Schutz sprachlicher Minderheiten ins Gegenteil verkehren könnte: Statt deren parlamentarische Repräsentation zu erleichtern, drohe sie Parteien, die eine Minderheit vertreten, von der Mandatsverteilung auszuschließen.

    Auf gesamtstaatlicher Ebene richtet sich ein wesentlicher Teil des Rekurses gegen den sehr hohen Mehrheitsbonus. Er sieht vor, dass eine Liste oder Koalition, die in beiden Kammern mindestens 42 Prozent der gültigen Stimmen erreicht und stimmenstärkste Kraft ist, mit 70 zusätzlichen Sitzen in der Abgeordnetenkammer und 35 zusätzlichen Sitzen im Senat belohnt wird. Das Verfassungsgericht soll hier prüfen, ob die damit zusammenhängende Verzerrung des Verhältnisses zwischen Stimmen und Mandaten mit den Grundsätzen der Wahlgleichheit und der angemessenen Repräsentation vereinbar ist.

    Weitere Einwände betreffen unter anderem die feststehenden Listenführer, Mehrfachkandidaturen und die Geschlechterparität.

    Zu den Unterzeichnerinnen des Rekurses in Südtirol und Trentino gehören unter anderem Stefania Baroncelli, Brigitte Foppa, Luisa Gnecchi, Eva Klotz, Paul Köllensperger, Florian Kronbichler, Andreas Leiter Reber, Harald Mair, Guido Margheri, Wolfgang Mayr, Oskar Peterlini, Georg Simeoni und der Verfassungsrechtler Roberto Toniatti.

    Die Einreichung des Rekurses wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ermöglichen, dass die aufgeworfenen Fragen noch vor den nächsten Parlamentswahlen einer verfassungsrechtlichen Klärung zugeführt werden. Zunächst muss allerdings noch das ordentliche Gericht in Trient entscheiden, ob es die Fragen dem Verfassungsgericht vorlegt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Ladinerinnen gegen Streichung von Plan de Corones.
    Kronplatz

    Der Kronplatz hat einen neuen Markenauftritt. Dafür wird die ladinische Bezeichnung Plan de Corones aus dem Logo gestrichen und stattdessen nur noch auf Kronplatz – Dolomites gesetzt. Dagegen regt sich Widerstand.

    Der Präsident der Union Generela di Ladins dla Dolomites (UGLD), Roland Verra, kritisiert, dass die Entscheidung die Sichtbarkeit der ladinischen Sprache erheblich beeinträchtige. Insbesondere in der internationalen Werbung und in den sozialen Medien drohe der ladinische Name dadurch aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verschwinden. Auch vor Ort werde damit ein wichtiger Bestandteil des historisch gewachsenen ladinischen Ortsnamenerbes zurückgedrängt.

    Die UGLD ruft die Verantwortlichen auf, die Entscheidung zu überdenken und den ladinischen Namen wieder ins Logo aufzunehmen.

    Es sei nicht hinnehmbar, aus wirtschaftlichen Gründen auf die ursprüngliche Bezeichnung zu verzichten. Eine solche Entscheidung stehe im Widerspruch zu den Bemühungen um Erhaltung und Schutz der ladinischen Sprache und Kultur, die zu den grundlegenden Aufgaben der Landesautonomie gehörten.

    Auch Michael Ploner, Schützenkommandant von La Pli de Mareo, und Katrin Ellecosta, Kulturreferentin der Gemeinde Mareo, sprechen sich gegen die Entfernung des Namens aus.

    Wie Rai Ladinia – Trail berichtet sehen sie darin eine Infragestellung der ladinischen Identität.

    Der Name sei keine beliebige Werbebezeichnung, sondern über die Jahrtausende gemeinsam mit der ladinischen Sprache entstanden und mit der Überlieferung der Fanessagen verbunden. Außerdem habe er dazu beigetragen, die ladinische Kultur über die Grenzen des eigenen Sprachraums hinaus bekannt zu machen. Er sei also gewissermaßen das sprachliche Gedächtnis des Ortes.

    Besonders widersprüchlich erscheint es Ploner und Ellecosta, die historische Bezeichnung Plan de Corones auszulöschen, während gleichzeitig die Fanessagen für das Dolomiten-Marketing ausgeschlachtet würden. So verkomme die ladinische Kultur zur dekorativen Kulisse, während man ihr gleichzeitig die Legitimität nehme, im gelebten Alltag auf Augenhöhe präsent zu sein. Ein derartiger, kurzsichtiger Ausverkauf degradiere das kulturelle Erbe zum Konsumgut.

    Schützenkommandant und Kulturreferentin erinnern daran, dass diese Entwicklung einem bereits bekannten Muster folge. Seit Jahrzehnten würden historische ladinische Ortsnamen im Tourismusmarketing verdrängt — wie etwa im oberen Teil des Val Badia, das als Alta Badia bekannt sei: Calfosch sei zu Colfosco, La Ila zu La Villa und San Ciascian zu San Cassiano gemacht worden. Auch die ladinische Bezeichnung Al Plan trete hinter die Bezeichnung San Vigilio zurück.

    Authentizität und Nachhaltigkeit beschränkten sich nicht auf ökologische und ökonomische Aspekte, sondern müssten auch die Kultur umfassen. Es sei ein klares Bewusstsein dafür nötig, dass man die historischen Wurzeln und die Identität nicht für einen kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg opfern dürfe.

    Zu den bereits von Ploner und Ellecosta genannten Beispielen könnte man auch noch Gherdëina hinzufügen, das sich nur noch mit dem italienischen Talschaftsnamen vermarktet.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 | 13 || 01 02 03



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  • Ladinerinnen können sich ihre Heimat nicht mehr leisten.

    Der Übertourismus führt bereits dazu, dass die Ladinerinnen in weiten Teilen des ladinischen Siedlungsgebiets nahezu das ganze Jahr über in der Minderheit sind, obwohl sie (noch) eine klare Mehrheit der ansässigen Bevölkerung stellen. Selbst in ihrer Heimat sind daher die meisten öffentlich zugänglichen Angebote, insbesondere im privaten Sektor, häufig — auch und gerade in sprachlicher Hinsicht — nicht auf die ladinische Bevölkerung ausgerichtet.

    Ein weiteres massives Problem ist bekanntlich die vom Tourismus angetriebene Gentrifizierung. Vor wenigen Tagen schlug Elide Mussner von den Südtiroler Grünen Alarm: In Gherdëina und Badia sei Wohnraum — einer von ihr selbst anhand öffentlich zugänglicher Immobilienanzeigen durchgeführten Analyse zufolge — deutlich teurer als im übrigen Südtirol. Viele Angebote richteten sich außerdem gezielt an auswärtige Käuferinnen, die eine Ferienwohnung oder eine Kapitalanlage suchen.

    Mussner warnte davor, dass diese Entwicklung nicht nur ein soziales Problem darstelle, sondern auch den Fortbestand der ladinischen Sprachgemeinschaft gefährde. Wenn junge Menschen ihre ladinische Heimat verlassen müssen, weil sie sich dort keine Wohnung mehr leisten können, wachsen auch ihre Kinder außerhalb des ladinischen Sprachraums auf.

    Dort aber fehlt ihnen das sprachliche und institutionelle Umfeld, das sie in Badia und Gherdëina vorfinden. Außerhalb Ladiniens ist ihre Sprache weder Amts- noch Unterrichtssprache. Auch im öffentlichen Leben bestehen nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Sprache selbstverständlich zu verwenden. Was durch den Wegzug verloren geht, ist daher nicht nur ein Wohnsitz, sondern auch ein Stück sprachlicher Kontinuität.

    Die zur Region Venetien gehörenden ladinischen Gemeinden, allen voran Anpezo, sind ein warnendes Beispiel für eine solche Entwicklung. Neben der nur begrenzten institutionellen Anerkennung der Sprache führen extrem hohe Immobilienpreise schon seit Jahrzehnten dazu, dass sich Einheimische in umliegenden Gemeinden niederlassen müssen. Die ladinische Gemeinschaft löst sich zusehends auf.

    Die Olympischen Spiele 2026 haben diese verheerende Entwicklung mit Sicherheit nicht eingebremst, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit weiter verstärkt.

    Auch international wurden die schwerwiegenden Folgen einer übermäßigen Touristifizierung erkannt und während der letzten Jahre immer öfter thematisiert. Touristischer Erfolg dient nicht automatisch den Interessen der ansässigen Bevölkerung.

    Für eine minorisierte Sprachgemeinschaft ist leistbarer Wohnraum mehr als eine sozialpolitische Angelegenheit. Er ist eine Voraussetzung dafür, dass die Menschen in ihrer Heimat bleiben können, ihre Sprache im Alltag verwenden und sie den nächsten Generationen weitergeben können. Wirtschaftsmodell, Raumordnung und Wohnungspolitik lassen sich in dieser Hinsicht nicht vom Minderheitenschutz trennen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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