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  • Der LH zu Ansässigkeitsklausel und: Panzern.
    Im Fokus

    Bei der Sendung im Fokus vom 15. April hat der Landeshauptmann auf Rai Südtirol die Halbierung der Ansässigkeitsklausel folgendermaßen verteidigt:

    Wir würden nie, im Gegenzug für etwas was wir verlangen, Minderheitenschutz aufgeben. Wir müssen uns die Regelung anschauen: Diese vier Jahre Ansässigkeit sind in einer Zeit entstanden, wo es noch eine völlig andere Situation und Bedrohungssituation in Südtirol gab. Die sind ja auch letztlich ein Verwehren eines fundamentalen Rechts an Personen, die Ausübung des Wahlrechts. Sie haben sich übrigens nicht nur gegen die Italiener ausgewirkt, diese vier Jahre, auch gegenüber unseren Schülerinnen und Studentinnen und Studenten, die aus verschiedenen Gründen den Wohnsitz verlegt haben ins Ausland — nicht alle behalten den Wohnsitz, wenn sie studieren gehen —, die mussten genauso vier Jahre warten, bis sie nicht mehr (sic) wählen konnten. Angesichts welcher Gefahr? Einer Zwangs-Massenumsiedlung oder einer geplanten Massenumsiedlung, um in Südtirol das Wahlrecht (sic) zu beeinflussen, damit nicht mehr bestimmte Parteien die Mehrheit haben? Das ist doch ein Szenario, das in die heutige Welt nicht mehr passt. Wenn man Südtirol überrollen würde, dann würde man wahrscheinlich das mit Panzern tun und nicht mit einer solchen, sehr langwierigen Methode. Da reichen zwei Jahre in unserer Einschätzung als Schutz genauso wie vier. Übrigens, wir haben auf die zwei Jahre bestanden, Aosta, Friaul, die ja eben auch Minderheitensituationen haben, die haben ein Jahr. Wir haben gesagt: »Nein, nein, Südtirol braucht das Doppelte. Wir wollen die zwei Jahre haben.« Und gleichzeitig haben wir den historischen Wohnsitz eingeführt, das dient dann unseren Südtirolerinnen und Südtirolern, die ins Ausland gehen, die sofort, sobald sie zurückkommen — weil sie hier geboren sind, weil sie Südtirolerinnen sind — dürfen gleich wählen. Also wir haben bei dieser Gelegenheit die ganze Norm erneuert, zeitgemäßer geschrieben und nicht irgendetwas einer Sprachgruppe gegeben.

    – Arno Kompatscher

    Transkription von mir

    Dazu einige Gedanken:

    • Man kann natürlich unterschiedlicher Ansicht darüber sein, wie schwer die Schwächung der Ansässigkeitsklausel wiegt. Die Behauptung »wir würden nie, im Gegenzug für etwas was wir verlangen, Minderheitenschutz aufgeben«, ist aber faktisch falsch, denn genau das findet unzweifelhaft statt.
    • Dass der »historische Wohnsitz« keinerlei Auswirkungen auf Menschen hat, die vorübergehend im Ausland waren, habe ich schon an anderer Stelle thematisiert. Mir hat inzwischen übrigens auch ein Jurist geschrieben, der mir dies bestätigt hat. (Wink mit dem Zaunpfahl: Vielleicht wäre das ja ein Thema für eine Landtagsanfrage.)
    • Ob diejenigen, die im Ausland waren, den Wohnsitz dorthin verlegt hatten oder nicht, ist übrigens unerheblich.
    • Das Szenario einer geplanten Massenumsiedlung ist gar nicht nötig, um die etwaige Notwendigkeit der Ansässigkeitsklausel zu belegen. Wir haben schon heute eine massive Zuwanderung aus Italien, sodass die Konsistenz der deutschen und der ladinischen Sprachgruppen heute vielerorts sogar geringer ist, als zum Zeitpunkt der Einführung der Ansässigkeitsklausel.
    • Heute kann man leider wirklich gar nichts mehr ausschließen, doch warum es wahrscheinlicher sein sollte, dass man Südtirol mit Panzern überrollt, erschließt sich mir wirklich nicht. Angesichts der internationalen Bedrohungslage ist die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die zu einer noch größeren Zuwanderung aus dem Staatsgebiet führen könnte, nicht mehr so unwahrscheinlich wie noch vor wenigen Jahren. Aber Panzer? Nicht einmal die Faschisten haben Südtirol mit Panzern überrollt.
    • Unverständlich ist auch, warum wir laut Landeshauptmann überhaupt die zweijährige Ansässigkeitsklausel benötigen, wenn er die Szenarien, die für eine vierjährige Klausel gesprochen hätten, quasi ausschließt. Welches Szenario kann es geben, für das die vierjährige Ansässigkeitsklausel zu lang, aber die zweijährige genau richtig ist? Das klingt doch eher so, als wollte Kompatscher einfach die von der Zentralregierung oktroyierte Kürzung schönreden.
    • Dass er uns die Halbierung der Ansässigkeitsfrist zudem mit dem Argument der »Verdoppelung« im Vergleich zu Aosta und Friaul schmackhaft machen will, ist zwar verständlich, aber nichts als ein rhetorischer Trick. Außerdem sind mehrere Minderheiten in beiden genannten Regionen weitgehend assimiliert, weshalb sich die dortige Lage kaum als Maßstab (oder gar zur Beruhigung) eignet.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Urzì wollte Grundpfeiler des Minderheitenschutzes beseitigen.
    Autonomiereform

    Bei der Autonomiereform ging es der Südtiroler Seite von Anfang an in erster Linie um die Wiederherstellung von Zuständigkeiten, die das Verfassungsgericht entzogen hatte sowie um deren Absicherung gegen eine erneute Aushöhlung. Der Minderheitenschutz als solcher — sowie ganz allgemein das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen — waren nicht Gegenstand der Forderungen. Schon gar nicht stand jemals eine Benachteiligung der italienischen Sprachgruppe im Raum.

    Die rechtsrechte Regierung setzte jedoch durch, dass Südtirol für die Reform einen Preis zu bezahlen habe, und zwar:

    Die konkreten Forderungen wurden von Alessandro Urzì, seines Zeichens Abgeordneter der neofaschistischen Fratelli d’Italia und Vorsitzender der Sechserkommission, eingebracht, der sich neuerdings als großer Autonomist aufspielt.

    Der aber wollte am liebsten sogar das ohnehin häufig verweigerte Recht auf Gebrauch der Muttersprache massiv einschränken — und somit den Minderheitenschutz entscheidend schwächen. Wie die TAZ schreibt, hatte der Rechtsaußen allen Ernstes gefordert, dass Beamte künftig im mündlichen Verkehr nicht mehr dazu verpflichtet sein sollten, in der Sprache der Bürgerinnen zu antworten.

    Mit dieser extremen Forderung konnte er sich zwar letztendlich in den Verhandlungen nicht durchsetzen, doch wird klar, wie er nach wie vor denkt und worum es ihm geht. Keineswegs ist er zum Autonomisten und zum Unterstützer eines gleichberechtigten Zusammenlebens mutiert, sondern agiert — jetzt als Wolf im Schafspelz und Koalitionspartner der SVP — noch immer ungeniert in Richtung Abschaffung von Minderheitenrechten und Assimilierung. Eine Art Fortführung von Tolomei mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts.

    Scheibchenweise, langsamer als ihm vermutlich lieb wäre, gelingt ihm das immer wieder. Unter anderem mit den Maßnahmen, die es in die Reform geschafft haben und ausschließlich zu Lasten des Minderheitenschutzes gehen. Wes Geistes Kind sie sind ist somit klar.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01 02 03 04 05



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  • Ottenere la cittadinanza in gallese o gaelico si può.
    Regno Unito

    Per acquisire la cittadinanza della vicina Confederazione elvetica, da qualche anno è possibile dimostrare la conoscenza del romancio, in alternativa al tedesco, francese o italiano. Ne avevo scritto nel 2022, anno di introduzione di questa facoltà.

    Recentemente però ho scoperto che, ai sensi del vigente British Nationality Act (1981), anche chi vuole diventare cittadino del Regno Unito può dimostrare la conoscenza di una lingua minoritaria. Come specificato nell’allegato n. 1 di tale legge1paragrafo 1, primo comma, infatti

    Fatto salvo il paragrafo 2, i requisiti per la naturalizzazione come cittadino britannico ai sensi del titolo 6(1), sono, nel caso di chiunque ne faccia richiesta—

    [omissis]

    (c) di avere una conoscenza sufficiente della lingua inglese, gallese oppure gaelica scozzese; […]

    Traduzione mia (visualizza l’originale)

    Subject to paragraph 2, the requirements for naturalisation as a British citizen under section 6(1) are, in the case of any person who applies for it—

    […]

    (c) that he has a sufficient knowledge of the English, Welsh or Scottish Gaelic language; […]

    Di conseguenza, nel Galles e in Scozia anche l’esame di cittadinanza, il cosiddetto Life in the UK Test, può essere svolto nella rispettiva lingua minoritaria. Per ora invece sembra che non vi siano le medesime possibilità per quanto riguarda altre lingue minoritarie, come l’irlandese o il cornico, che tuttavia negli ultimi anni hanno ottenuto maggiore tutela.


    Chi risiede legalmente in Irlanda del Nord può comunque richiedere anche la cittadinanza irlandese (oltre o invece di quella britannica), senza dover superare alcun esame di lingua, né in inglese né in gaelico irlandese.


    Mentre però in Sudtirolo non è possibile dimostrare la conoscenza del tedesco (né tantomeno del ladino) per ottenere la cittadinanza italiana — o un permesso di soggiorno di lunga durata —, in altri Paesi come Svizzera e Regno Unito la tutela delle comunità linguistiche minori si estende senza problemi anche a tale ambito, ormai di importanza fondamentale.

    Il senatore Oskar Peterlini (SVP) a suo tempo aveva fatto vari tentativi perché il tedesco venisse equiparato all’italiano, ma i governi italiani hanno sempre rifiutato.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 05 06

    • 1
      paragrafo 1, primo comma ↩︎


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  • La disciplina degli orari è saltata.
    Riforma dello Statuto

    Fabio Gobbato: Una cosa che non abbiamo ancora nominato, mi sembra, è la questione del commercio. Nella stesura, diciamo, fino a un paio di mesi fa era previsto che… cioè si parlava di «commercio…

    Karl Zeller: …gli orari: sono saltati!

    …compresa l’urbanistica commerciale e la disciplina degli orari».

    Zeller: Resta tutto così com’è oggi.

    E invece adesso, appunto, si parla solo di competenza esclusiva del commercio…

    Zeller: Questo è solo l’adeguamento all’ex articolo 10.

    [incomprensibile]

    Zeller: Noi non decidiamo sugli orari di apertura, perché questo è «concorrenza» e quindi non cambia niente.

    Eh, questo non è poco. Perché fino [ad] adesso questa era stata venduta anche su…

    Zeller: No, no, nessuno la vende più… è stato una richiesta che non è stata accordata. Questo è saltato, il secondo passaggio «commercio», tra le competenze, «inclusa la disciplina sugli orari» è saltato. Cosa vuol dire? Che non c’è.

    Estratto dall’intervista di Salto con Karl Zeller (SVP) e Francesco Palermo del 15 aprile 2025 (video). Trascrizione mia.

    Secondo i resoconti fatti da alcuni media, il Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) nella conferenza stampa fatta con il suo collega trentino Maurizio Fugatti (Lega) a Salurn il 18 aprile 2025, avrebbe invece sostenuto che la disciplina degli orari sarebbe inclusa nella competenza del commercio.

    Non so dire se tale informazione corrisponde al vero o meno. Ad ogni modo, se effettivamente la riforma dello Statuto esclude tale facoltà — che il Sudtirolo e il Trentino reclamano da molti anni —, si tratta di un risultato veramente magro. In Germania nel 2006 la stessa materia è stata devoluta ai Länder, mentre nella vicina Svizzera decidono i cantoni. Insomma, la tanto decantata autonomia modello del Sudtirolo, che il professor Luca Fazzi recentemente ha definito la «provincia più autonoma di Europa», anche in questo ambito non raggiungerebbe nemmeno il livello di ciò che in vari paesi del continente è competenza di ogni normalissima regione.

    Cëla enghe: 01 02 | 03 04 || 01



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  • Kein Einvernehmen für den Minderheitenschutz?
    Autonomiereform

    Laut dem Autonomiereformentwurf gibt es bezüglich künftiger Änderungen am Autonomiestatut von Trentino und Südtirol eine (schwache) Einvernehmensklausel. Anders als die Verfassungsreformentwürfe von 2006 (Silvio Berlusconi, FI) und 2016 (Matteo Renzi, PD) vorgesehen hätten, erhalten die Region und die beiden autonomen Länder kein Vetorecht, falls die jetzige Autonomiereform verabschiedet wird.

    Vielmehr handelt es sich beim sogenannten »Einvernehmen« um ein nicht bindendes Gutachten, das Trentino und Südtirol abgeben können, aber nicht müssen. Fällt dieses Gutachten negativ aus (oder unterbleibt es), kann das italienische Parlament am Autonomiestatut trotzdem Hand anlegen. Allerdings darf dann das bereits zuerkannte Autonomieniveau nicht unterschritten werden.1im italienischen Originalwortlaut: «fermi restando i livelli di autonomia già riconosciuti» Der Verfassungsrechtler Roberto Toniatti hat in seinem Beitrag für den Corriere bereits darauf hingewiesen, wie dehnbar diese Formulierung ist — und dass im Ernstfall ausgerechnet das zentralistisch agierende Verfassungsgericht entscheiden müsste, ob eine gegen den Willen von Trentino und Südtirol beschlossene Reform des Statuts das bereits zuerkannte Niveau unterschreitet oder nicht. Karl Zeller (SVP) würde ihn dafür wohl einen »Zweifelscheißer« nennen.

    Was jedoch auch auffällt: Bei einem negativen oder ausbleibenden Gutachten der betroffenen Länder und der Region wäre das Parlament zwar dazu verpflichtet, das aktuelle Autonomieniveau zu achten, vom Minderheitenschutzniveau ist aber nicht die Rede — auch nicht im Begleitbericht, wo festgehalten ist, dass insbesondere das Autonomieniveau, das 1992 zur Streitbeilegung mit Österreich geführt hat, nicht unterschritten werden darf. Auch wenn die beiden Themen in Südtirol oft parallel — wenn nicht sogar synonym — behandelt werden, sind sie es nicht. Es kann Minderheitenschutz ohne Autonomie geben und es gibt Autonomie ohne Minderheitenschutz (zum Beispiel in Sizilien).

    Wenn schon die im Reformtext enthaltene Maßgabe des aktuellen Autonomieniveaus schwammig ist, ist der fehlende Bezug auf den Minderheitenschutz für Interpretationen noch anfälliger. Um zwei Beispiele zu nennen: Selbst wenn das italienische Parlament so grundlegende Säulen wie den muttersprachlichen Unterricht oder das Recht auf Gebrauch der Muttersprache vor öffentlichen Ämtern abschaffen würde, ließe sich problemlos argumentieren, dass dies zwar den Minderheitenschutz einschränkt, Südtirol jedoch genauso autonom bliebe. Das Land könnte ja tatsächlich genauso viel (oder genauso wenig) selbst entscheiden wie zuvor.

    Natürlich wäre zu erwarten (und zu hoffen), dass Österreich als Schutzmacht versuchen würde, derartige Eingriffe zu verhindern. Das könnte es aber jetzt — vor der Autonomiereform — genauso. Innerstaatlich wäre die Einvernehmensklausel in einem solchen Fall jedoch womöglich wertlos.


    Es ist übrigens interessant, dass mit der nun anstehenden Reform genau das gemacht wird: Das Autonomieniveau von 1992 wird (zumindest teilweise) wiederhergestellt, während der Minderheitenschutz — im Einvernehmen — aktiv abgeschwächt wird und hinter das Niveau von 1992 zurückfällt. Man kann sich zwar darüber streiten, wie schwer das wiegt, doch dass dies der Fall ist, steht außer Frage.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02 03 04 05 06 07

    • 1
      im italienischen Originalwortlaut: «fermi restando i livelli di autonomia già riconosciuti» ↩︎


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  • Risultato «molto modesto».
    Riforma dello Statuto

    In un commento apparso ieri sull’edizione sudtirolese del Corriere, Roberto Toniatti, emerito di Diritto costituzionale all’Università di Trento, definisce la prevista riforma dell’autonomia

    un risultato modesto, molto modesto, soprattutto se riferito — come è inevitabile che sia — alle prospettive incautamente o ingenuamente incorporate nell’iniziativa che ha dato l’avvio a questa fase.

    – Roberto Toniatti

    Afferma poi che «il maggior divario» tra le ambizioni dichiarate «e il nulla del risultato ottenuto» riguarda il principio d’intesa per le future modifiche statutarie:

    [L]a novità consiste nella mera sostituzione della parola «parere» con quella di «intesa»: non vincolante la futura «intesa» così come non vincolante è l’attuale «parere». Con la conseguenza che la parola «intesa» viene a perdere il proprio significato specifico[.]

    – Roberto Toniatti

    Insomma, quasi un inganno.

    Inoltre, si stabilisce che le modificazioni statutarie di origine governativa o parlamentare possano intervenire «fermi restando i livelli di autonomia già riconosciuti»: in altre parole, si definisce un limite ambiguo e soggetto a interpretazione (e pertanto debole) alla portata sostanziale di una riforma (generale o puntuale che sia) di cui le due Camere hanno comunque la disponibilità, sulla quale l’eventuale delle autonomie provinciali (parere negativo o mancata intesa che sia) si rivela formalmente indifferente e in ordine a cui solo la Corte costituzionale (nota per la sua vocazione centralista) potrebbe decidere in modo finale (su ricorso di un’autonomia che non sia del tutto prona alla volontà del governo nazionale).

    – Roberto Toniatti

    Anche Toniatti infine, come altri, fa notare che il progetto costituzionale del 2006 di Silvio Berlusconi (FI) e quello del 2016 di Matteo Renzi (PD) prevedevano reali meccanisimi d’intesa, a differenza dell’attuale riforma. Il che lo porta a constatare che «forse la destra autonomista continua ad essere un ossimoro».

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03 04 05 06



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  • Traum und Realität.
    Autonomiereform und Autonomiekonvent


    Die in Rom errungene Reform des Statuts ist ein Schritt nach vorn für die Südtirol-Autonomie. Doch gemessen an den Forderungen des Autonomiekonvents von 2016/17 nimmt sich das Ergebnis bescheiden aus.

    LH Arno Kompatscher (SVP) hat seine Autonomiereform in Rom durchgebracht, sofern auch das Parlament dieses Paket 2026 absegnet. Dieses Ergebnis einer Rechtsregierung abgetrotzt zu haben, verdient allen Respekt. Im heutigen Kontext war ein echtes drittes Autonomiestatut nicht drin, doch Konsolidierung und partielle Erweiterung der Zuständigkeiten sind allemal ein Zugewinn. Die Regierungsvorlage vom 9. April 2025 (Modifiche allo Statuto speciale per il Trentino-Alto Adige/Südtirol) in eine Reihe mit den Marksteinen der Autonomiegeschichte wie der »Paketschlacht« vom November 1969 und der Streitbeilegungserklärung vom Juni 1992 zu stellen, wäre reichlich übertrieben.

    In den Medien und auf der SVP-Landesversammlung ist der Inhalt des Reformpaketes ausgiebig dargelegt und bewertet worden. Der Landtag, das einzig direkt gewählte Organ auf Landesebene, wird bezeichnenderweise erst später zugeschaltet. Doch wie stellt sich diese Reform aus der Sicht jener Bürger:innen dar, die beim Autonomiekonvent 2016/17 mitgewirkt haben? An jenem bisher aufwändigsten Beteiligungsprozess hatten sich rund 2.000 Personen beteiligt, fürs Forum waren 100 Mitglieder repräsentativ ausgewählt worden und der Konvent der 33 — der Kern des Autonomiekonvents — tagte 27 Mal in anderthalb Jahren, bevor er im September 2017 im Landtag offiziell sein Abschlussdokument vorstellte. Die Erwartungen waren hoch, das Ergebnis enttäuschend, weil all diese Vorschläge sang- und klanglos ins Archiv verräumt wurden.

    Doch gerade weil damals so viele Bürger:innen aller Sprachgruppen mit verschiedenster politischer Ausrichtung die Reform des Statuts durchdiskutiert haben, ist es die kleine Mühe wert, das heutige Verhandlungsergebnis mit den Forderungen des Autonomiekonvents abzugleichen. Hier einige zentrale Punkte:

    1. Die autonomen Zuständigkeiten des Landes sollten laut Konvent ausgebaut werden, vor allem durch Umwandlung aller sekundären Zuständigkeiten in primäre. Dies erfolgt jetzt nur bei fünf Zuständigkeiten, neu dazu kommt der Umweltschutz und der Handel wird von sekundär auf primär hochgestuft.
    2. Der Konvent hatte verlangt, dass als Schranken der autonomen Gesetzgebung nur mehr die Verfassung, das EU- und Völkerrecht und die allgemeinen Grundsätze der Verfassung gelten sollten. Das nationale Interesse ist als Schranke geblieben.
    3. Bei einer Abänderung des Autonomiestatuts durchs Parlament hätte ein Vetorecht des Regionalrats und der Landtage eingeführt werden sollen. Erreicht worden ist jetzt nur eine schwache Einvernehmensregel, die vom Parlament überstimmt werden kann.
    4. Zur Unterscheidung zwischen Sachfragen mit verpflichtender bzw. fakultativer Durchführungsbestimmung hätte ein neuer Koordinierungsmechanismus eingeführt werden sollen. Jetzt bleibt unklar, wie viel die Sechserkommission entscheiden darf.
    5. Das Regierungskommissariat hätte bei Übergang seiner Befugnisse auf den Landeshauptmann abgeschafft werden sollen. Jetzt bleibt es.
    6. Die Region hätte, so der Konvent, weiter entkernt werden sollen. Doch laut heutiger Reform ändert sich bei der Region nichts.
    7. Bei Proporz und Zweisprachigkeit war gefordert worden, die öffentlichen Wettbewerbe zwei- oder dreisprachig durchzuführen. Auch hier ändert sich jedoch nichts.
    8. Die direkten Mitentscheidungsrechte der Bürger:innen (Volksabstimmungsrechte) hätten geklärt und ausgebaut werden sollen. Das war anscheinend überhaupt kein Thema.
    9. Die Pflicht zur Zweisprachigkeit in der Toponomastik hätte (wie in Aosta) gestrichen werden sollen. Für eine Rechtsregierung kein Thema, ganz zu schweigen von der ebenso vom Konvent geforderten Möglichkeit, in Südtirol bei bestimmten Voraussetzungen einen Selbstbestimmungsprozess einleiten zu können.
    10. Die Finanz- und Steuerautonomie hätte ausgebaut werden sollen, mit mehr Spielraum für Landessteuern und dem Übergang der Finanzämter. Bei dieser Reform kein Thema.
    11. Im Statut hätte ein neues Kapitel eingefügt werden sollen, das die internationalen Beziehungen sowie jene mit der EU regelt. Im heutigen Paket findet sich dazu nichts.
    12. Für die Senkung der Ansässigkeitsdauer fürs Wahlrecht hatte es im Konvent keine Mehrheit gegeben. Jetzt ist das erfolgt, bringt aber für den Schutz der Minderheiten keine echten Gefahren.

    In zahlreichen weiteren Bereichen des Autonomiestatuts haben die Mitglieder des Konvents 2017 konkrete Verbesserungen vorgeschlagen. Noch weiter geht ein umfassender Reformvorschlag, den ich im Buch Mehr Autonomie wagen dargelegt habe. Verglichen mit diesen Vorschlägen ist das jetzige Ergebnis tatsächlich kein großer Wurf. Die engagierten Mitglieder des Konvents konnten sich zwar nicht erwarten, dass sich das Land all diese Vorschläge zu eigen machen würde, aber sie schafften es anscheinend auch nie auf den Verhandlungstisch. Eines ist der Wunsch, würde wohl Kompatscher an dieser Stelle einwerfen, was anderes die harte Wirklichkeit. Aus der Sicht der Konventsmitglieder freilich ernüchternd, denn — wie aus der Autonomiegeschichte ersichtlich — gibt es auf der Baustelle Autonomie nur rund alle 30 Jahre Fortschritte.


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