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  • Die Lücken der Autonomiereform aus ladinischer Perspektive.

    Die Autonomiereform ist unter Dach und Fach, doch viele Zweifel bleiben. Besorgniserregend ist, dass der Autonomieausbau mit einem Abbau des Minderheitenschutzes einhergeht — und das ausgerechnet in einer Phase, in der die deutsche und die ladinische Sprachgruppe ohnehin bereits schrumpfen.

    Deutliche Kritik kommt diesbezüglich auch aus der Ladinia, wie unter anderem ein Interview von Alexia Grossi für Trail mit dem Journalisten und Ladinischlehrer David Lardschneider zeigt. Er bemängelt darin unter anderem, dass Ladinerinnen in der Landes- und in der Regionalregierung weiterhin nur repräsentiert sein dürfen, aber nicht müssen. Damit hänge die ladinische Vertretung vom Wohlwollen der beiden größeren Sprachgruppen und insbesondere der jeweiligen Mehrheitsparteien ab. Das ist in der Tat absurd.

    Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigte sich bereits nach der Landtagswahl 2023: Während der Koalitionsverhandlungen hatten italienische Rechte offen die Forderung erhoben, auf die Berücksichtigung der Ladinerinnen in der Landesregierung zu verzichten, um die italienische Sprachgruppe zu begünstigen. Es ist also keineswegs sicher, dass die Berufung einer ladinischen Landesrätin ein Selbstläufer bleibt.

    Lardschneider wies außerdem darauf hin, dass die Vertretung der Ladinerinnen in den Kommissionen auf Landesebene, am Verwaltungsgericht und in vielen weiteren Bereichen ebenfalls unzureichend sei. Hier habe die Reform keine Verbesserungen gebracht. Er forderte ferner, der ladinischen Sprachgruppe — unter Berücksichtigung ihres Anteils an BIP und Bevölkerung — einen angemessenen Teil der öffentlichen Mittel zukommen zu lassen. Es gehe dabei nicht um das Geld an sich, sondern um den Erhalt einer Sprache und Kultur.

    Tatsächlich erscheint diese Forderung beinahe bescheiden. Denn echter Minderheitenschutz rechtfertigt und erfordert in vielen Bereichen gerade nicht nur eine rein proportionale, sondern eine bewusst überproportionale Berücksichtigung kleiner Sprachgemeinschaften. Eine Minderheit, die streng proportional behandelt wird, befindet sich strukturell oft im Nachteil, weil sie gesellschaftliche, wirtschaftliche und strukturelle Skaleneffekte nicht nutzen kann.

    Nicht zuletzt verwies Lardschneider darauf, dass Ladinisch endlich auch als vollwertige Arbeitssprache des Landtags anerkannt werden müsste, sowohl in den Debatten als auch in den schriftlichen Unterlagen. Auf eine diesbezügliche Diskriminierung hatten wir im Zusammenhang mit der Debatte um den Dialektgebrauch im Landesparlament auch bereits aufmerksam gemacht.

    Doch bei der Reform stand eben nicht der Minderheiten-, sondern paradoxerweise der Mehrheitsschutz im Vordergrund. Zugunsten und auf Drängen der italienischen Sprachgruppe wurden — zu Lasten der Minderheiten — etwa die Ansässigkeitsklausel halbiert sowie Kannbestimmungen für eine überproportionale Vertretung in den Gemeindeausschüssen und in der Landesregierung eingeführt. Dabei ist die italienische Sprachgruppe — anders als die Ladinerinnen — auch in der Lage, solche Kannbestimmungen in Ansprüche zu verwandeln.

    Immerhin könnte die neue Möglichkeit, Vertreterinnen der kleineren Sprachgruppe auch dann in den Gemeindeausschuss zu berufen, wenn sie nur ein einziges Gemeinderatsmitglied stellt, punktuell auch den Ladinerinnen zugutekommen. Doch das ist eher eine Nebenwirkung der Reform als Teil ihrer Zielsetzung.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08



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  • Nach der Reform ist vor der Reform.
    Podcast


    Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) setzt nach der Autonomiesanierung weiterhin auf kontinuierliche Reformen

    Die Urteile über die Autonomiereform fallen unterschiedlich aus. Doch auch Gegner und Kritiker finden: Immerhin. Für den Verfassungsrechtler und Eurac-Forschenden Francesco Palermo ist die Reform ein Beweis für eine lebendige dynamische Autonomie. Artig bedankte sich Landeshauptmann Kompatscher bei Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Sie habe Wort gehalten, lobte Kompatscher. Aber, diese Reform ist kein Schlusspunkt, denn nach der Reform ist vor der nächsten Reform.

    Ein Podcast von Wolfgang Mayr:

    Cëla enghe:


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  • Minorisierung: Die sprachliche Kehrtwende der Brimi.

    In meiner Mediathek ist mir kürzlich auf einem Foto vom März 2004 diese Verpackung von Brimi aufgefallen:

    So sah also damals das Verpackungsdesign aus. Und so präsentiert sich dasselbe Produkt heute:

    Der Unterschied ist beeindruckend: Das einst neben der Produktbezeichnung dominante Südtirol ist massiv geschrumpft und visuell in den Hintergrund gerückt. An seine Stelle tritt nun ein groß hervorgehobenes Alto Adige. Gleichzeitig sind die seit 2004 hinzugefügten Angaben »Latte«, »Qualità« und »confezione riciclabile« ausschließlich auf Italienisch gehalten. Selbst bei nebensächlichen Elementen wie dem kleingedruckten »Serviervorschlag« wurde die Sprachreihung zugunsten des Italienischen verändert.

    Wir sprechen nicht nur von einer ästhetischen Modernisierung oder einer gewöhnlichen Überarbeitung des Verpackungsdesigns. Sowohl die deutsche (und gleichzeitig ladinische) Landesbezeichnung als auch die deutsche Sprache wurden offenbar bewusst marginalisiert, während das Italienische präpotent in den Vordergrund gerückt ist.

    Das ist eine Entwicklung, die sich hier punktuell an einem konkreten Beispiel aufzeigen lässt, aber zumindest gefühlt für viele Bereiche repräsentativ ist. In wenigen Jahren hat auch in der Produktetikettierung nicht etwa ein Fortschritt stattgefunden, sondern eine deutliche Zurückdrängung der Minderheitensprachen Deutsch und Ladinisch zugunsten der Staatssprache.

    Im Unterschied zu anderen Minderheitengebieten existieren in Südtirol für die Privatwirtschaft (und speziell für die Produktkennzeichnung) auch kaum verbindliche Vorschriften zum Schutz der minorisierten Sprachen. Ihre Berücksichtigung und ihre Sichtbarkeit hängen daher weitgehend vom guten Willen der Unternehmen ab — und der scheint leider abzunehmen.

    Die beschlossene Fusion von Brimi und Mila wird es vermutlich auch nicht besser machen.

    Dass selbst eine Genossenschaft von Bäuerinnen — die wohl (fast) alle deutscher oder ladinischer 1die Brimi hat Mitglieder in Gherdëina Muttersprache sind, von diesem Land leben und zudem öffentlich gefördert werden — nur noch so wenig Sensibilität aufbringt, ist traurig.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 | 09

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      die Brimi hat Mitglieder in Gherdëina


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  • Il Parlamento scozzese chiede l’autodeterminazione.

    A nemmeno venti giorni dalle elezioni scozzesi del 7 maggio, vinte — ancora una volta — dall’indipendentista SNP, il Parlamento di Holyrood (Edimburgo) ha già chiesto ufficialmente a Londra il trasferimento della competenza necessaria per poter organizzare un secondo referendum di autodeterminazione.

    Nel nuovo parlamento SNP e Verdi — le due forze chiaramente favorevoli all’indipendenza — dispongono di 73 seggi su 129, record storico di rappresentanti indipendentisti.

    Ieri dunque, ancor prima della formazione di un nuovo governo scozzese, senza perdere tempo il Parlamento ha approvato con 72 voti favorevoli e 55 contrari una mozione che invita il governo britannico a concedere una nuova Section 30 order, ossia il trasferimento temporaneo della competenza necessaria a indire legalmente un ulteriore referendum.

    Il fatto che i voti favorevoli siano stati 72 (e non 73) non è dovuto a defezioni: per convenzione istituzionale, infatti, il presidente dell’assemblea evita normalmente di partecipare alle votazioni, a meno che il suo voto sia necessario a sbloccare un pareggio o comunque a determinare l’esito.

    Nel referendum del 2014 una maggioranza degli elettori scozzesi si era espressa a favore della permanenza nel Regno Unito. Tuttavia, pochi anni dopo, la Brexit cambiò profondamente il quadro, dato che in Scozia la maggioranza votò chiaramente per rimanere nell’UE.

    La questione è particolarmente rilevante perché nel 2014 uno degli argomenti principali del fronte unionista era stato proprio che solo restando nel Regno Unito la Scozia avrebbe avuto la certezza di rimanere nell’Unione europea. Un’affermazione clamorosamente smentita dagli eventi successivi.

    Come del resto si è rivelata infondata anche la previsione secondo cui una sconfitta dell’opzione indipendentista avrebbe portato a un ridimensionamento dell’autonomia scozzese.

    Da Londra, almeno per il momento, non arrivano però segnali incoraggianti riguardo alla possibilità di un secondo referendum. E ciò inevitabilmente pone anche una questione più ampia: fino a che punto può dirsi realmente riconosciuto il diritto di autodeterminazione, se l’esercizio democratico di tale diritto dipende in ultima istanza dall’autorizzazione dello stato da cui ci si vorrebbe separare?

    In ogni caso però il quadro britannico continua ad apparire significativamente più aperto e democratico rispetto a quanto avviene in Spagna nei confronti della Catalogna o in Italia nei confronti del Sudtirolo, dove anche solo il dibattito politico sull’autodeterminazione incontra ostacoli e rigidità infinitamente maggiori.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 🏴󠁧󠁢󠁳󠁣󠁴󠁿



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  • Militarisierung der Forschung.

    Vor knapp einem Monat haben die Grünen im Landtag eine schriftliche Anfrage (Nr. 1644/26) eingereicht, die einen umfangreichen Fragenkatalog zur Militarisierung der Forschung in Südtirol beinhaltet. Es geht unter anderem um Dual-Use-Technologien, um die Zusammenarbeit von Forschungszentren in Südtirol mit Militär und Rüstungsindustrie sowie um das »Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit und ethischer Verpflichtung«.

    In den Prämissen der Anfrage wird aber auch ein konkretes Ereignis erwähnt: Am 20. April habe die Kommandoübergabe der Alpini (Gebirgstruppen) mit einer Beteiligung von rund 300 Personen in den Räumlichkeiten der Eurac stattgefunden.

    Im Rahmen dieser militärischen Veranstaltung kam es zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen, darunter auch der Einsatz von Sicherheitskräften in Zivil, temporäre Zugangsbeschränkungen sowie die teilweise Nutzung zentraler Infrastruktur der Einrichtung für protokollarische und repräsentative Zwecke. Eurac Research erklärte in diesem Zusammenhang, „geehrt“ zu sein, als Austragungsort für diese Zeremonie ausgewählt worden zu sein.

    – Landtagsanfrage Nr. 1644/26 (Auszug)

    Außerdem erfährt man, dass Iveco Defence Vehicles (IDV) zwischen 2022 und 2023 ein Stipendium (an der Universität Bozen1Auskunft von Brigitte Foppa auf Nachfrage von ) finanziert habe, bei dem es um »Trajektorienplanung für unbemannte Bodenfahrzeuge [und] Verdeckte Navigation in umkämpften Umgebungen« gegangen sei. Und am terraXcube der Eurac sei im März 2025 eine militärische Übung durchgeführt worden.

    All das nehmen die Grünen mit ihrer Anfrage unter die Lupe, indem sie sich nach Kooperationen von Universität Bozen und Eurac mit IDV und dem Rüstungsunternehmen Leonardo erkundigen, aber auch nach entsprechenden Richtlinien, Vorkehrungsmaßnahmen und Prüfmechanismen sowie nach Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Einbindung der Mitarbeitenden in die einschlägigen Entscheidungen.

    Eine Antwort von Landesrat Philipp Achammer (SVP) steht im Augenblick noch aus.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01

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      Auskunft von Brigitte Foppa auf Nachfrage von


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  • Alberta soll auf der Metaebene abstimmen.
    Selbstbestimmung

    Kurz nachdem die Justiz ein Selbstbestimmungsreferendum in der kanadischen Provinz vorläufig gestoppt hatte, weil die Folgen für die autochthonen First Nations nicht ausreichend abgeklärt worden waren, überraschte die Regierungschefin von Alberta, Danielle Smith, mit einer neuen Ankündigung. Demnach soll die Bevölkerung am 19. Oktober dennoch indirekt über die Loslösung von Kanada abstimmen können.

    Zu neun bereits geplanten Referenda über Verfassungs- und Sachfragen will Smith zur allgemeinen Überraschung kurzerhand eine zehnte Frage hinzufügen. Sinngemäß lautet sie: Soll Alberta eine Provinz Kanadas bleiben oder soll die Regierung von Alberta den rechtlichen Prozess einleiten, der zu einem offiziellen Referendum über die Separation von Kanada führen könnte?

    Sprechen sich die Abstimmenden für den Verbleib bei Kanada aus, wäre das Projekt politisch wohl sofort beendet. Befürworten sie hingegen mehrheitlich die Einleitung eines offiziellen Selbstbestimmungsprozesses, müsste ein entsprechendes Referendum erst noch organisiert und rechtlich abgesichert werden.

    Die Fragestellung ist eine sonderbare Konstruktion, weil sie zwei unterschiedliche Ebenen miteinander vermischt:

    • die eigentliche Frage nach Verbleib oder Abspaltung;
    • die Metaebene nach dem Wunsch, darüber überhaupt ein offizielles Referendum abzuhalten.

    Die durchaus realistische Position »ich bin gegen eine Abspaltung, möchte aber dennoch, dass sich die Bevölkerung dazu in einem bindenden Referendum äußern darf«, wird etwa gar nicht berücksichtigt. Wer so denkt, weiß letztlich nicht, was sie ankreuzen soll, weil zwei voneinander unabhängige Entscheidungen »unzulässig« miteinander verknüpft werden.

    Mit ihrer Ankündigung — in deren Zuge sie auch erklärte, selbst für einen Verbleib bei Kanada stimmen zu wollen — brachte Smith denn auch nahezu alle Seiten gegen sich auf. Die Unabhängigkeitsbewegung, weil der Schritt droht, monatelange Mobilisierung und rund 300.000 bereits gesammelte Unterschriften zu entwerten. Die Befürworterinnen eines Verbleibs bei Kanada, weil die kurzfristige Kursänderung Chaos und Verunsicherung schaffe. Und schließlich die First Nations, die bemängeln, dass nicht einmal dieses »Referendum über das Referendum« mit ihnen abgestimmt worden sei.

    Interessant finde ich die Aktion von Smith aus einer bestimmten Perspektive dennoch: Auch wir hatten für Südtirol bereits vorgeschlagen, im Sinne einer Willensbekundung zunächst eine Abstimmung über die Einleitung eines Selbstbestimmungsprozesses abzuhalten. Da hierzulande mit den derzeit verfügbaren rechtlichen Mitteln kaum ein unmittelbar bindendes Referendum möglich wäre, könnte die Bevölkerung stattdessen gefragt werden, ob die Landesregierung alle verfügbaren politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen soll, um ein solches Referendum in die Wege zu leiten.

    Der entscheidende Unterschied zur Vorgehensweise in Alberta bestünde allerdings darin, dass dabei nicht die Frage nach der Unabhängigkeit selbst mit jener nach der Durchführung eines Referendums vermischt würde. Zudem fehlt in Italien — anders als in Kanada — ein verfassungsrechtlicher Rahmen für einen solchen Prozess, was eine Befragung auf der Metaebene überhaupt erst notwendig machen (und somit rechtfertigen) würde.

    Die politische Absicht von Smith scheint indes relativ klar: Obwohl sie behauptet, den Einwohnerinnen von Alberta eine demokratische Mitsprache ermöglichen zu wollen, dürfte sie in Wirklichkeit versuchen, das Thema möglichst rasch unter ihre Kontrolle zu bringen. Umfragen zufolge unterstützt derzeit nur etwa ein Viertel der Bevölkerung eine Abspaltung von Kanada. Endet die Abstimmung am 19. Oktober mit einem klaren Bekenntnis zum Verbleib, könnte das separatistische Projekt begraben werden.

    Denn Smith selbst ging es wohl nie primär um Selbstbestimmung als demokratisches Prinzip, sondern vor allem um Druck auf die Bundesregierung in Ottawa. Tatsächlich hat sie damit bereits einen klaren Erfolg erzielt: Premierminister Mark Carney beschleunigte zuletzt deutlich die Verfahren für neue Energieinfrastrukturen — darunter insbesondere eine neue Pipeline in Richtung Pazifikküste. Gerade darin zeigt sich, dass der Separatismus in Alberta eng mit dem fossilen Wirtschaftsmodell der Provinz und dem Widerstand gegen Klima- und Umweltpolitik verknüpft ist und bleibt.

    Dem Selbstbestimmungsrecht selbst dürfte Smiths taktische Irrfahrt und politische Instrumentalisierung hingegen vor allem schaden. Denn wenn solche Prozesse primär als parteipolitisches Druckmittel eingesetzt werden, verliert letztlich auch die Idee demokratischer Selbstbestimmung an Glaubwürdigkeit.

    Cëla enghe: 01 || 01



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  • Einsprachigkeit behindert Polizeiarbeit.

    Staatliche Ordnungskräfte verweigern das in Südtirol geltende Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache systematisch. Wie ein Fall, über den die Tageszeitung berichtet, nun erneut zeigt, hindert sie dies konkret an einer wirksamen Ausübung ihrer Tätigkeit.

    So wurde ein Mann aus Schlanders, der »kurz gegen die erlaubte Fahrtrichtung unterwegs« gewesen sein soll, 2022 von den Carabinieri in Schenna angehalten und sollte einem Alkoholtest unterzogen werden. Da er sich jedoch geweigert habe, sei er später zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, einer hohen Geldbuße und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden.

    Das Urteil wurde nun jedoch vom Kassationsgericht aufgehoben, weil dem Fahrer grundlegende Verfahrensgarantien verweigert worden seien: Die Rechtsbelehrung hätte in seiner Muttersprache Deutsch erfolgen müssen, was jedoch nicht geschehen war. Die beiden Carabinieri-Beamten beherrschten nämlich gar kein Deutsch und hatten es auch verabsäumt, den Mann nach der Muttersprache zu fragen.

    Der Fall unterstreicht erneut ein strukturelles Problem: Staatsbedienstete werden in Südtirol eingesetzt und auf Kosten der Allgemeinheit entlohnt, obwohl sie häufig nicht in der Lage sind, ihre Kernaufgaben rechtskonform und im Sinne der Bürgerinnen auszuüben.

    Wer daraus nun den Schluss ziehen wollte, einfach die Sprachrechte — und somit den Minderheitenschutz — zu lockern, würde letztlich akzeptieren, dass Polizeiarbeit nur bei Verweigerung grundlegender Rechte ausgeübt werden kann. Umgekehrt kann es aber ebensowenig sein, dass die (Verkehrs-)Sicherheit der Bevölkerung durch Beamte aufs Spiel gesetzt wird, die nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Schließlich handelt es sich beim Fahren gegen die Einbahn oder in alkoholisiertem Zustand keineswegs um Kavaliersdelikte.

    Die Sprachrechte sind aber keine folkloristische Nebensache, sondern Bestandteil wichtiger rechtsstaatlicher Garantien. Gerade im Kontakt mit Polizei und Justiz — also in Situationen, in denen staatlicher Zwang ausgeübt wird — ist es essenziell, dass Betroffene ihre Rechte vollständig verstehen und wahrnehmen können.

    Es gibt daher letztlich nur eine vernünftige Lösung: Bei der Einstellung von Ordnungskräften muss systematisch auf Zwei- und Dreisprachigkeit geachtet werden. Entsprechende Kenntnisse müssen konsequent eingefordert und gefördert werden, und der Dienst ist so zu organisieren, dass die Einhaltung aller Vorschriften — insbesondere der Grundrechte — jederzeit gewährleistet werden kann.

    Solange allerdings selbst die Polizeiführung in Südtirol regelmäßig signalisiert, dass die Minderheitensprachen im besten Fall ein lästiges Anhängsel sind (vgl. 01 02 03), dürfte sich an diesem strukturellen Problem nur wenig ändern.

    Konsequenter wäre es ohnehin, die verschiedenen staatlichen Polizeien in Südtirol nach dem Vorbild anderer Autonomien ganz oder teilweise durch eine Landespolizei zu ersetzen. Eine solche könnte wesentlich stärker auf die tatsächlichen sprachlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Landes ausgerichtet werden und wäre vermutlich auch für deutlich mehr Bewerberinnen deutscher und ladinischer Muttersprache attraktiv.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11



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