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  • Aufhebung der Immunität von Puigdemont war rechtswidrig.
    EuGH watscht EU-Parlament ab

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vorgestern gleich mehrere schallende Ohrfeigen verteilt: eine dem EU-Parlament, eine weitere dem Europäischen Gericht (EuG) und eine dritte der rechtsextremen Vox und ihren Gesinnungsgenossinnen.

    Die europäischen Richterinnen befanden, dass die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der katalanischen EU-Abgeordneten Carles Puigdemont, Toni Comín und Clara Ponsatí vom 9. März 2021 gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hat und daher nichtig ist.

    Das Parlament hatte die Immunität der drei JxC-Mitglieder aufgehoben, um die Vollstreckung spanischer Haftbefehle im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 zu ermöglichen. Unter anderem wurde Carles Puigdemont aus diesem Grund 2021 kurzzeitig auf Sardinien festgesetzt, anschließend jedoch wieder freigelassen. Zu einer tatsächlichen Auslieferung an Spanien kam es nie.

    Zentral für das jetzige Urteil des EuGH war die Auswahl des Berichterstatters im parlamentarischen Rechtsausschuss. Der mit dieser Aufgabe betraute bulgarische Abgeordnete Angel Dzhambazki — der 2022 im EU-Parlament den Hitlergruß gezeigt hat — gehörte derselben Fraktion wie die neofranquistische Vox an, nämlich den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR). Vox hatte in Spanien die Rolle der Mitanklägerin gegen die katalanischen Politikerinnen vor Gericht übernommen.

    Der EuGH stellte klar, dass das Parlament damit gegen das Recht auf eine gute Verwaltung1laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen habe, demzufolge Organe der EU unter anderem unparteiisch und gerecht handeln müssen. Die entscheidende Mitwirkung einer Person, die politisch und ideologisch so eng mit einer der beteiligten Gegenparteien verflochten ist, sei mit diesem Grundsatz unvereinbar.

    Der EKR-Fraktion gehörten damals wie heute auch die neofaschistischen Fratelli d’Italia an, die zum fraglichen Zeitpunkt mit Raffaele Fitto sogar den Fraktionsvorsitz innehatten.2Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender.

    Das EuG hatte den Widerspruch der katalanischen Abgeordneten gegen die Aufhebung ihrer Immunität am 5. Juni 2023 noch abgewiesen. Dabei habe es laut EuGH »einen für das Erfordernis der Unparteilichkeit besonders relevanten Gesichtspunkt außer Acht gelassen«: Am 6. März 2019 habe Dzhambazki nämlich im EU-Parlament eine Veranstaltung organisiert, die in einem Beitrag des Generalsekretärs von Vox zum Thema »Katalonien ist Spanien« bestanden habe. Seine Rede habe dieser mit den Worten »Es lebe Spanien, es lebe Europa und Puigdemont ins Gefängnis!« beendet.

    Dass sich Vox in Spanien als Klägerin und im EU-Parlament als Scharfmacherin gegen die katalanischen Unabhängigkeitsberfürworterinnen betätigt hat, war also aus heutiger Sicht ein Schuss ins eigene Knie.

    Das EU-Parlament hatte vor Gericht argumentiert, nichts deute darauf hin, dass sich Dzhambazki die Parole »Puigdemont ins Gefängnis!« zueigen gemacht habe — ein formalistisches Manöver, das der EuGH unmissverständlich zurückwies.

    Das EU-Parlament wurde zur Übernahme sämtlicher Prozesskosten verurteilt, der eigenen und jener der drei zu unrecht ihrer Immunität beraubten Parlamentarierinnen — und zwar für beide Instanzen.

    In einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil hob Carles Puigdemont die unrühmliche Rolle der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hervor, die die Aufhebung der Immunität stets verteidigt und den drei Abgeordneten sogar eine persönliche Anhörung verweigert habe.

    Festzuhalten ist: Die Rechte hunderttausender europäischer Wählerinnen aus Katalonien wurden verletzt. Noch größerer Schaden für die europäische Demokratie konnte letztendlich nur deshalb abgewendet werden, weil Gerichte der Mitgliedsstaaten sich weigerten, die spanischen Haftbefehle zu vollstrecken. Den EU-Institutionen selbst — einschließlich des EuG — ist diese Zurückhaltung nicht zu verdanken. Hätte es eine Auslieferung gegeben, wäre auch das jetzige Urteil zu spät gekommen.

    Immerhin wird das Parlament fortan seine Praxis überdenken und die Unparteilichkeit besser gewährleisten müssen.

    Von den betroffenen Abgeordneten ist heute nur noch Toni Comín Mitglied des EU-Parlaments. Carles Puigdemont und Clara Ponsatí kandidierten nicht mehr für dieses Amt.

    Den Tatbestand der Rebellion hat Spanien übrigens 2023 abgeschafft — also genau das Delikt, das den katalanischen Politikerinnen ursprünglich zur Last gelegt worden und für das mehrere von ihnen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07

    • 1
      laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ↩︎
    • 2
      Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender. ↩︎


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  • Remigration: Unglaubwürdige Abgrenzung.
    Marco Caruso

    Anlässlich des Holocaust-Gedenktags vom 27. Jänner hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) mit der Feststellung aufhorchen lassen, dass der Begriff der »Remigration« ein Euphemismus für »Deportation« sei. Auch der Ort, an dem diese Aussage getätigt wurde — am ehemaligen Bozner Dulag — verlieh ihr besondes Gewicht. Allerdings führt Kompatscher selbst auf Landesebene eine Koalition mit mehreren Kräften an, die die grundrechtwidrige Forderung nach Remigration offen oder implizit zu ihrem autoritären Ideenrepertoire zählen.

    Nur wenige Tage nach dem Gedenktag kündigte die italienische Bewegung Remigrazione e Riconquista, in der mehrere neofaschistische und neonazistische Akteure zueinander gefunden haben, für Ende Februar eine Großkundgebung in Bozen an, um ihren menschenfeindlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Parallel dazu erreichte eine Volksinitiative — die die Bewegung trotz ihres Inhalts über die einschlägige institutionelle Plattform lancieren konnte —, in kürzester Zeit weit mehr als die erforderlichen 50.000 Unterstützungserklärungen.

    Besonders brisant ist dies aus Südtiroler Sicht vor allem wegen der engen personellen und politischen Verflechtung zwischen der Mehrheit von Bürgermeister Claudio Corrarati in der Landeshauptstadt und der faschistischen CasaPound (CPI), deren Bozner Sitz gleichzeitig die offizielle Anschrift von Remigrazione e Riconquista in Südtirol ist.

    In einem ausführlichen Beitrag zeichnete und wies Valentino Liberto jetzt auf Salto nach, dass nicht »nur« die CPI-Mitglieder, die über die Lega in mehrere Stadtviertelräte gewählt wurden, den Spazio identitario – Rockaforte genannten Bozner Sitz der Faschisten frequentieren, sondern auch andere Lega-Politiker, einschließlich Corraratis Stadtrat für Umwelt und Energie, Marco Caruso, auf dessen ideologische Verortung wir hier schon hingewiesen hatten.

    Auf Libertos Nachfrage erklärte Caruso zudem offen, die Ziele von Remigrazione e Riconquista zu teilen und selbst deren Initiative unterzeichnet zu haben.

    Sich jetzt darüber zu wundern, wäre fehl am Platz. Wer sich gegenüber Rechtsradikalen und Rechtsextremen nicht klar abgrenzt — wie der Bozner Bürgermeister, aber auch die SVP —, gibt diesen menschenverachtenden Ideologien politischen Sauerstoff, um zu gedeihen. Mit Faschisten Wahlkampf zu betreiben und ihre Stimmen anzunehmen geht — wenig überraschend — nicht mit einer angeblich antifaschistischen Haltung zusammen. Genausowenig wie die wie immer wieder schönen Worte des Landeshauptmanns am Holocaust-Gedenktag mit der Koalitionspraxis seiner Partei kompatibel sind.

    Nachdem bereits ein Mitglied von Corraratis Mehrheit wegen eines Goebbels-Zitats zurücktreten musste, werden nun zum wiederholten Mal die engen Verstrickungen zwischen der stark nach rechts verschobenen Bozner Stadtmehrheit und dem organisierten Neofaschismus sichtbar.

    Während Teile der Opposition inzwischen zumindest die Entlassung von Caruso als Stadtrat fordern, scheint für die SVP eine Beendigung dieser mehr als toxischen Koalition noch immer kein Thema zu sein. Und damit klafft auch die Lücke zwischen den alljährlichen Beteuerungen und Warnungem am Holocaust-Gedenktag und dem tatsächlichen politischen Handeln weiter offen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 || 01 02



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  • Sie verstehen nicht.
    Diskussion um Zweisprachigkeit im deutschen Kindergarten

    In der Ausgabe 02/2026 der Wochenzeitschrift ff ist ein Bericht von Karl Hinterwaldner zu den Ambitionen Villanderer Eltern, die sich eine italienischsprachige Betreuerin im Kindergarten wünschen, erschienen. Eine Situation, wie es sie mit umgekehrten Vorzeichen in italienischen und ladinischen Kindergärten bereits gibt.

    Die meisten Menschen in Südtirol möchten, dass die zweite Sprache bereits im Vorschulalter unterrichtet wird. 75 Prozent wären damit einverstanden, 51 sogar sehr einverstanden. Klar abgelehnt wird das nur von 6 Prozent der Bevölkerung. […]

    Eltern wie Sieglinde Fink verstehen nicht, warum das, was in italienischen und ladinischen Kindergärten erlaubt ist, in deutschen Kindergärten verboten sein soll. […] Alex Ploner arbeitet seit Jahren in der Politik. Er sitzt für das Team K im Landtag und befindet sich damit in der politischen Minderheit. Er kann und will nicht verstehen, dass das, was in italienischen oder ladinischen Kindergärten normal ist, in deutschen verboten sein soll.

    – ff 02/2026

    Also starte ich in meiner typischen schulmeisterlichen Art einen Erklärungsversuch:

    1. Das, was sich Menschen bzw. Betroffene wünschen, sollte nicht der alleinige Maßstab sein, wie Bildung zu passieren hat. Im besten Falle werden bildungspolitische Entscheidungen immer auf Basis wissenschaftlicher Prinzipien in Pädagogik und Didaktik gefasst. Selbstverständlich sind Vorschläge und Inputs von Eltern/Schülern wertvoll, müssen aber – auch wenn sie mehrheitlich mitgetragen werden – einer professionellen Analyse unterzogen werden.
    2. In puncto Spracherwerb, Mehrsprachigkeit und Linguistik gibt es – auch wissenschaftlich betrachtet – zwei Ebenen: die individuelle und die gesellschaftliche.
    3. Bei Maßnahmen hinsichtlich des Spracherwerbs ist es insbesondere in einem Minderheitengebiet unumgänglich, diese Makro-Mikro-Dichotomie zu berücksichtigen. Daher gibt es sehr wohl einen Unterschied zwischen dem deutschen und italienischen Kindergarten in Südtirol. (Der ladinische Kindergarten befindet sich noch einmal in einer anderen Situation, wenngleich auch hier gesellschaftliche Aspekte die Minderheitensprache betreffend unbedingt mehr zu berücksichtigen wären). Leider wird weder im ff-Artikel noch in der Diskussion insgesamt der Makroebene und der sich damit befassenden Wissenschaft Beachtung geschenkt.
    4. Unbestreitbare individuelle Vorteile vorgeschlagener Initiativen müssen daher stets im Kontext gesamtgesellschaftlicher Auswirkungen gesehen werden. Es braucht vor allem bezüglich der Beziehung zwischen Lingua franca nazionale und Minderheitensprache(n) Rahmenbedingungen, innerhalb derer sinnvoll und gefahrlos Begegnungsräume geschaffen werden können. Diese Grundvoraussetzungen und eventuelle begleitende und flankierende Maßnahmen, die die Makroebene betreffen, bleiben unerwähnt bzw. wird deren Notwendigkeit offenbar nicht einmal erkannt. Sie wären jedoch die Voraussetzung, um unbeschwert mit alternativen Modellen experimentieren zu können.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10



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  • Dezentrale Landtagssitzungen untersagt?

    Gestern hat sich der Landtag mit einem STF-Antrag (Nr. 323/25) befasst, der den Vorschlag zum Gegenstand hat, einmal jährlich eine Landtagssitzung in einem Bezirk abzuhalten. Es solle sich um eine Art Sondersitzung handeln, so die Einbringenden, die dazu da sein soll, sich den Menschen im Bezirk vorzustellen, mit ihnen in Kontakt zu treten und im Plenum hauptsächlich Anliegen des jeweiligen Bezirks zu behandeln.

    Während andere Abgeordnete auf die Güte und Sinnhaftigkeit des Vorschlags eingingen, um ihre zustimmende bzw. ablehnende Haltung zu rechtfertigen, nannte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) in seiner Stellungnahme auch eine Art Totschlagargument: In Artikel 27 des Autonomiestatuts sei festgelegt, dass die Sitzungen der Landtage in Bozen und Trient stattfinden — also wäre für das Ansinnen ein Verfassungsgesetz nötig. Zuständig ist Rom. Mal davon abgesehen, dass man vermutlich darüber streiten könnte, ob ein Sonderlandtag im Jahr an einem anderen Ort wirklich ein Verstoß gegen die Intention des Autonomiestatuts wäre, wenn die ordentlichen Landtagssitzungen grundsätzlich in Bozen stattfinden, stimmt die Aussage des Landeshauptmanns so gar nicht.

    In Artikel 27 des Autonomiestatuts geht es nämlich um die Sitzungen des Regionalrats und die Vorgabe, dass die Sitzungen in Trient und Bozen stattfinden, ist der Idee geschuldet, dass sie nicht ausschließlich in Trient — sondern in beiden autonomen Ländern — abgehalten werden sollen.

    Die Tätigkeit des Regionalrates wickelt sich in zwei gleich langen Zeitabschnitten ab; dabei finden die Sitzungen jeweils in Trient bzw. in Bozen statt.

    – Art. 27 Abs. 1 (Autonomiestatut)

    Heute wird die Behandlung des Antrags im Landtag fortgesetzt. Ich bin gespannt, ob dem Landeshauptmann, der gestern vor Abschluss der Arbeiten als letzter das Wort ergriffen hatte, jemand widerspricht.


    Nachtrag vom 4. Februar: Am Anfang der heutigen Landtagssitzung hat Präsident Arnold Schuler (SVP) das Wort ergriffen und unter anderem mitgeteilt, dass Art. 27 des Autonomiestatuts sinngemäß auch auf den Landtag anzuwenden sei.

    Einmal, und das hat der Landeshauptmann ja gestern auch betont, dass das Autonomiestatut hier eigentlich klar ist in der Formulierung. Ich lese hier vor den Artikel 27: Die Tätigkeit des Regionalrates wickelt sich in zwei gleich langen Zeitabschnitten ab; dabei findet die Sitzung jeweils in Trient und Bozen statt. Und dann gibts noch darauffolgend den Bezug auf den Landtag, dass diese Bestimmung auch für den Landtag gilt. Das heißt, dass die Landtagssitzungen auf alle Fälle in Bozen bzw. in Trient stattzufinden haben. Und das eben auch, der Landeshauptmann hat ja daran erinnert oder es entsprechend auch zum Thema gemacht gestern, dass es hier auch die entsprechenden Prozeduren brauchen würde, damit es auch dann entsprechend möglich sein wird, dass man auch offizielle Sitzungen des Landtages draußen in den Bezirken abhalten könnte.

    – Arnold Schuler

    Trankskription von mir

    Das stimmt: In Art. 49, der in dieser Form 2001 eingeführt und 2017 ergänzt wurde, steht, dass für die Landtage, »soweit anwendbar«, die Bestimmungen der Artikel 27, 31, 32, 34, 35 und 38 gelten.

    Cëla enghe: 01



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  • Registrierung von Viehbeständen zentralisiert.
    Autonomieverlust

    Während die Reform zur angeblichen Wiederherstellung der Autonomie voranschreitet, geht in einem weiteren, wenig beachteten Bereich reale Selbstverwaltung verloren: Wie das Land mitteilt, wird in der Nacht von heute auf morgen das Südtiroler System zur Registrierung von Viehbeständen — Rinder, Schafe und Ziegen — (LafisVet) im Bürgerinnennetz MyCivis eingestellt. Künftig müssen entsprechende Eintragungen über die »nationale« (gemeint ist: gesamtstaatliche) Datenbank VetInfo – Banca Dati Nazionale (BDN) erfolgen.

    Landestierarzt Paolo Zambotto habe sich nach Angaben des Landes immerhin »dafür eingesetzt«, dass Formulare und Inhalte des staatlichen Internetportals auch auf Deutsch verfügbar sind. Mit welchem Erfolg, wird nicht verraten. Ein Blick auf die entsprechende Website lässt eher daran zweifeln, dass bislang irgendetwas übersetzt wurde.

    Wie dem auch sei: Anstatt einen Autonomieausbau — mit Übergang der bereits zentral erfassten Tierarten wie Pferde, Schweine, Geflügel, Fische und Bienen in das Landesregister — erleben wir auch in diesem Fall einen Rückbau. Auch der vom Autonomiestatut geregelte Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der deutschen Sprache geht mit dem Übergang ans italienische Gesundheitsministerium verloren. Ob und in welchem Umfang Zweisprachigkeit in Zukunft dennoch gewährleistet wird, hängt demnach nur noch von der Gnade Roms und von der Bettelei aus Südtirol ab.

    Dass der Landestierarzt jetzt eigens um deutsche Formulare und Inhalte bitten musste, lässt zudem den Schluss zu, dass die Zweisprachigkeit bei jenen Tierarten, die bereits über VetInfo erfasst werden, bislang keineswegs selbstverständlich war.


    Nachtrag vom 3. Februar 2026: Der Landestierärztliche Dienst hat mehrere Anleitungen für VetInfo (wie z.B. diese zur Erstellung eines Begleitmodells) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bildschirmausschnitte zeigen eindeutig, dass die Plattform einsprachig italienisch ist.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09



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  • Pustertalbahn: Eröffnung als Akt der Minorisierung.

    Am 27. Jänner wurde bei einer Pressekonferenz in Schabs mit großem Trara die Wiedereröffnung der (alten) Pustertaler Bahnstrecke gefeiert. Hauptdarsteller war der rechtsextreme italienische Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega), der die Bühne wieder einmal nutzte, um gegen die Transitmaßnahmen in Nordtirol zu agitieren, die bekanntlich auch Südtirol zugute kommen.

    Anwesend waren neben dem Südtiroler Landesrat für Infrastruktur und Mobilität, LH-Stv. Daniel Alfreider (SVP), unter anderem der Landesrat für Umwelt und Raumentwicklung, Peter Brunner (SVP), der Geschäftsführer des italienischen Schienennetzbetreibers RFI, Aldo Isi, die Sonderkommissarin für die Riggertalvariante Paola Firmi, die Vizepräfektin Margherita Toth und der Bürgermeister von Natz-Schabs, Alexander Überbacher (SVP).

    Dass die meisten Reden in italienischer Sprache gehalten wurden, versteht sich angesichts der Rednerinnen von selbst. Ob zumindest irgendetwas auch auf Deutsch und Ladinisch gesagt wurde, kann ich nicht beurteilen.

    Fotos zum Vergrößern anklicken (Quelle: LPA/Tiberio Sorvillo)

    Unzweifelhaft ist jedoch, dass das gesamte visuelle und organisatorische Setting in völliger Missachtung der Südtiroler Mehrsprachigkeit sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich italienisch gestaltet war. Hinter der Bühne prangte ein großes Paneel, auf dem in großen Lettern »Riapertura linea ferroviaria in Val Pusteria – 27 Gennaio 2026« stand. Darunter — und zusätzlich nochmals direkt am Rednerpult — der Claim »L’Italia del futuro è in corso«. Darüber eine Ansammlung von Logos: die EU-Flagge mit dem einsprachigen Hinweis »Finanziato dall’Unione europea – NextGenerationEU«, anschließend das grünweißrote Logo des »Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti«, das grünweißrote von Italia Domani, das Wappen der italienischen Republik, mehrere — wiederum überwiegend grünweißrote — Logos der italienischen Staatsbahnen und das der Baufirma ICM.

    Auch das Publikum trug Badges mit der Aufschrift »Riapertura linea ferroviaria in Val Pusteria – 27 Gennaio 2027 – Ospiti«.

    Unterwerfung

    Obwohl die bisherigen Arbeiten laut offizieller Pressemitteilung in Zusammenarbeit mit dem Land Südtirol durchgeführt wurden, blieb das Land im öffentlichen Auftritt gänzlich unsichtbar — sprachlich ebenso wie symbolisch. Weder ein Landeswappen noch irgendein sonstiger Bezug zu Südtirol war vorhanden — sieht man einmal vom einnamigen »Val Pusteria« ab.

    So lassen sich unsere »autonomistischen« Volksvertreterinnen und Regierenden, offenbar ohne mit der Wimper zu zucken, vorführen und stellvertretend für Südtirol demütigen.

    À propos vorführen: Ein Foto beim Aussteigen am Bahnhof Franzensfeste zeigt neben RFI-Geschäftsführer Aldo Isi auch Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), der an der Pressekonferenz »aufgrund seiner Teilnahme am Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust in Bozen« nicht teilnehmen konnte. Ich vermute einmal, dass das gesetzwidrige Bahnhofsleitsystem, das RFI laut einem Brief an den Landeshauptmann schon vor Jahren austauschen wollte, aber noch immer an Ort und Stelle ist, kein Thema war. Um nicht zu sagen: Mich würde es wundern, wenn Herrn Kompatscher sowas überhaupt aufgefallen wäre.

    Wie für Antholz gilt auch hier: Von sowas kommt sowas. (Oder sogar sowas.)

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03 04



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  • Demokratie in Südtirol und im Trentino
    Veranstaltungshinweis

    Die Politikwissenschaftler Günther Pallaver und Elisabeth Alber präsentieren ihr neues Buch

    Demokratie in Südtirol und im Trentino
    Probleme, Entwicklungen, Perspektiven

    Die Vorstellung findet am Mittwoch, den 4. Februar 2026 um 18:30 Uhr in der Stadtbibliothek Brixen statt.

    Im Begleittext dazu heißt es:

    Seit etlichen Jahren steht die Demokratie unter Druck. Gesellschaftliche und technologische Transformationsprozesse, unter anderem hervorgerufen durch Künstliche Intelligenz, haben ihre Attraktivität weniger werden lassen. Demokratie hat an Strahlkraft verloren. Sinkende Wahlbeteiligung, abnehmendes Vertrauen in das politische System, in Institutionen wie Parlament, Regierung und Parteien, in Medien und Justiz, antidemokratische Positionen in der Mitte der Gesellschaft gelten als einige Indikatoren für die Krise der Demokratie.



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